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Überprüfung von Gasleitungsanlagen

Salzburger Gassicherheitsverordnung

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Mit der Novellierung der Salzburger Gassicherheitsverordnung (LGBL 105/2017) wurden durch die Landesregierung die technischen Regeln für Gasanlagen für verbindlich erklärt. Dies betrifft unter anderem die ÖVGW-Regel GK72 „Betrieb von Gasanlagen“, in der zur wiederkehrenden Überprüfung  von Gasanlagen folgendes festgelegt ist:

  • Gasanlagen (Gasleitungen, Gasgeräte, Gasdruckregelanlagen, Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung) sind alle 15 Jahre wiederkehrend zu prüfen. 
  • Die Überprüfung ist vom Anlagenverantwortlichen innerhalb dieser Frist auf Basis der letzten wiederkehrenden Überprüfung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage in Auftrag zu geben. 

 

Verantwortung bei Betrieb einer Gasanlage

Als Anlagenverantwortlicher gilt der Betreiber der Gasanlage. Die Anlagenverantwortung der Salzburg Netz GmbH als Netzbetreiber betrifft das Gasnetz inkl. der erdverlegten Hausanschlussleitung und endet mit der Hauptabsperreinrichtung (die zugleich die Eigentumsgrenze darstellt).

 

Mehrfamilienhaus

Bei Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnanlagen ist der Wohnungsinhaber und damit in der Regel der Gaskunde für den Bereich vom Gaszähler bis zu den jeweiligen Gasgeräten in der Wohnung verantwortlich.

Für den gemeinschaftlich genutzten Teil der Gasanlage (das heißt Gasleitung von der Hauptabsperreinrichtung bis zu den einzelnen Gaszählern), welcher sich z.B. in Stiegenhäusern und Kellerräumen befindet, liegt die Verantwortung in der Regel bei den Eigentümervertretern wie z. B. den Hausverwaltungen (siehe unten)

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Einfamilien- und Reihenhaus

Bei Einfamilienhäusern und Reihenhäusern ist der Inhaber, somit in der Regel der Gaskunde, für die Hausinstallation nach der Hauptabsperreinrichtung bis zu den Gasgeräten verantwortlich.

Für etwaige der Eigentumsgrenze nachgelagerte „Gemeinschaftsleitungen“, über die beispielsweise die Gasverteilung von einem Reihenhauskeller zum nächsten erfolgt, sind die Reihenhausinhaber gemeinsam verantwortlich (siehe unten).

Auch gemeinschaftlich genutzte Teile der Gasanlage und „Gemeinschaftsleitungen“ in Reihenhausanalgen sind in die Überprüfung mit einzubeziehen.

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Gasnetz inkl. der erdverlegten Hausanschlussleitung bis zur Hauptab-sperreinrichtung

Um einen sicheren Betrieb des Gasnetzes gewährleisten zu können, prüft die Salzburg Netz GmbH gemäß ÖVGW Richtlinie G B350 in regelmäßigen Abständen alle Gasrohrleitungen vorsorglich auf ihre Dichtheit. Dies gilt auch für alle Hausanschlussleitungen im Privatgelände bis zur Hauptabsperreinrichtung. Die Prüfung erfolgt durch hochempfindliche Messgeräte, mit welchen der Leitungsverlauf auf allfällige Gas-Undichtheiten kontrolliert wird. Zur Prüfung des Hausanschlusses ist die Begehung Ihres Grundstückes zwingend erforderlich.

Die Überprüfung der Anschlussleitung dauert nur wenige Minuten und ist ohne Betreten des Gebäudes möglich. Selbstverständlich weisen sich unsere Mitarbeiter gerne mit ihrem Dienstausweis aus.