Unter einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) versteht man eine Erzeugungsanlage, die mehrere Verbrauchsanlagen gleichzeitig versorgt, zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrparteienhaus, deren Erzeugung auf die Wohnungen aufgeteilt wird. Die rechtliche Grundlage für diese Aufteilung bildet §16 a ElWOG.