Als Gaskunde haben Sie zwei Ansprechpartner: den Netzbetreiber und den Energielieferanten.
Als Gaskunde haben Sie zwei Ansprechpartner: den Netzbetreiber und den Energielieferanten.
Wir, als Ihr Netzbetreiber, sorgen für die sichere Gasversorgung und stellen Ihnen zu behördlich festgelegten Netztarifen und genehmigten Allgemeinen Bedingungen einen Netzzugang zur Verfügung.Wir sind in unserem Versorgungsgebiet für die Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Gasnetzes genauso zuständig wie für alle Leistungen rund um Ihren Zähler (Einbau, Instandhaltung, Eichung und Ablesung).
Informationen zum Netzbetreiber gemäß § 172 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) finden Sie hier.
Die Energie können Sie von einem Lieferanten Ihrer Wahl beziehen, mit dem Sie einen Energieliefervertrag abschließen. Alle verfügbaren Lieferanten finden Sie auf der Website der E-Control.
Der gesamte Gaspreis setzt sich für Haushaltskunden zu rund 12 % aus den Netztarifen (auch Systemnutzungsentgelte genannt, inkl. Entgelt für Messleistungen), zu rund 66 % aus dem Energiepreis (abhängig von Ihrem Lieferanten) und zu rund 23 % aus Steuern und Abgaben (Erdgasabgabe, Gebrauchsabgabe, CO2-Bepreisung, Grüngasförderbeitrag* sowie Umsatzsteuer) zusammen.
Informationen zu den Änderungen der Netzentgelte sowie der Steuern und Abgaben im Gasnetz 2023 finden Sie hier.
Für die Verrechnung der Energie wird als Basis ein Verrechnungswert verwendet. Der Verrechnungswert drückt den Energieinhalt eines Betriebskubikmeters Gas (kWh/m³) aus.
Bei der Ermittlung des Verrechnungswertes werden Faktoren wie der Brennwert, der Luftdruck, der Gasdruck an der Messeinrichtung und die Umgebungstemperatur berücksichtigt. Der Brennwert des Gases wird laufend gemessen und von der E-Control in der jeweils gültigen Fassung der GSNE-VO vorgeschrieben. Die Berechnung des Verrechnungswertes erfolgt nach einer Berechnungsvorschrift des ÖVGW.
Durch Eingabe Ihrer Postleitzahl und Auswahl des Zählermontageortes im Formular können Sie den spezifischen Verrechnungswert Ihrer Anlage ermitteln.
Durch Multiplikation dieses Verrechnungswertes mit Ihren verbrauchten Kubikmetern Gas (Zählerstandsdifferenz über die Abrechnungsperiode) erhalten Sie Ihre verbrauchten Kilowattstunden (kWh).
Der Netztarif Gas (Entgelt für Netzdienstleistung) setzt sich wie folgt zusammen:
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, folgende Steuern und Abgaben mit Ihrer Gas-Netzrechnung einzuheben und an die jeweils zuständige Stelle abzuführen:
* Für den gesetzlich vorgesehenen Grüngas-Förderbeitrag wurde bisher noch keine Verordnung erlassen. Daher beträgt er bis auf weiteres 0 €.
Häufig gestellte Fragen über Preise und Entgelte