Die neue Standardkonfiguration ist somit der Prime Meter. Die neue Regelung gemäß § 54 Elektrizitätswirtschaftsgesetz (Auslesung von intelligenten Messgeräten) legt fest, dass sämtliche Viertelstundenenergiewerte getrennt nach Einspeisung und Entnahme für die im Gesetz genannten Zwecke zu erfassen, am Zähler zu speichern und vom Netzbetreiber täglich auszulesen sind. Die für energiewirtschaftliche Zwecke erforderlichen Daten werden im gesetzlich vorgesehenen Umfang an den Energielieferanten weitergeleitet.
Haushaltskund:innen sind unter bestimmten gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen berechtigt, der Speicherung und Übertragung von Viertelstunden energiewerten zu widersprechen (§ 54 Abs. 2 ElWG). Näheres siehe „Widerspruchsrecht (Opt-Out) gemäß § 54 Abs. 2 ElWG“.
Kunden, die bisher die Konfiguration "Auslesung von Tagesverbrauchswerten" / „Smart Meter - IMS Standard“ hatten, werden automatisch auf Prime Meter (= neue Standardkonfiguration) umgestellt. Für den Smart Meter mit Tageswerten gibt es lt. ElWG § 54 Fristen, bis wann die Einstellung auf Auslesung der Viertelstundenenergiewerte umgestellt wird (nähere Infos dazu: siehe Stufenplan).