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Zählerüberprüfung

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Zähler messtechnisch nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, können Sie bei uns eine Zählerüberprüfung beauftragen.

Wichtig: 

Nach unserer Erfahrung liegt nur in den seltensten Fällen ein Fehler am Messgerät selbst vor.*
Häufig lassen sich ungewöhnlich hohe Verbräuche auf Probleme oder Änderungen in der Verbrauchsanlage zurückführen.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich die Überprüfung des Zählers selbst durchführen. Etwaige Überprüfungen der Nachzählerinstallationen, wie etwa eine falsche Zuordnung des Zählers zur Wohnung durch nachträgliche Umbauten, müssen bei einem konzessionierten Unternehmen (Elektriker bzw. Installateur) beauftragt werden.

Sollte tatsächlich ein Fehler am Zähler festgestellt werden, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Wird jedoch die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts bestätigt, müssen wir die Überprüfungskosten entsprechend den gesetzlichen Regelungen in Rechnung stellen.

Nachfolgend finden Sie die möglichen Varianten einer Überprüfung je Sparte.

Wenn Sie eine Überprüfung wünschen, füllen Sie bitte das verlinkte Formular aus, wählen die gewünschte Überprüfungsvariante und retournieren das unterschriebene Formular an netzkunden@salzburgnetz.at

Wir veranlassen anschließend die nächsten Schritte.

* Hinweis:
„Ein technischer Defekt des Zählers (Strom/Gas) liegt in den seltensten Fällen vor. Da eine Zählerüberprüfung einige Kosten mit sich trägt (Details siehe oben), wäre es ratsam, vor Beauftragung einer Zählerüberprüfung zu prüfen, ob sich etwas bei Ihrem Verbrauch verändert hat.“

Quelle: econtrol

Möglichkeiten zur Überprüfung

Die Überprüfung ist je nach Zählertyp unterschiedlich. Hier finden Sie die Informationen zur Überprüfung für die jeweilige Zählerart:

Stromzähler

Für Stromzähler gibt es folgende Möglichkeiten zur Überprüfung:

Überprüfung der Messeinrichtung vor Ort

Die Prüfung des Zählers erfolgt direkt vor Ort. Die Ermittlung der Fehlerwerte erfolgt durch einen Vergleich mit einem Normalzähler, welcher regelmäßig gegen das Normal des technisch-physikalischen Prüfdienstes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen geprüft wird. Für diese Prüfung ist ein Ausbau des Zählers nicht erforderlich (keine Tauschkosten!).

Überprüfung in der Prüfstelle der Salzburg Netz GmbH

Die Prüfung des Zählers erfolgt in einer kompetenten Prüfstelle unter den in den Eichvorschriften für Elektrizitätszähler festgelegten Prüfbedingungen. Die Ermittlung der Fehlerwerte erfolgt durch einen Vergleich mit einem Normalzähler, welcher regelmäßig gegen das Normal des technisch-physikalischen Prüfdienstes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen geprüft wird. Für diese Prüfung ist ein Ausbau des Zählers erforderlich.

Befundprüfung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Bei einer Befundprüfung gemäß § 47 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) BGBl. Nr. 152/1950, in der geltenden Fassung, erfolgt eine Bewertung der Verkehrsfähigkeit durch das Bundesamt für Eich und Vermessungswesen, mit der Aussage, ob das Messgerät richtig anzeigt und auch die Bedingungen für die Verkehrsfähigkeit einhält. Für diese Prüfung ist ein Ausbau des Zählers erforderlich.

Gaszähler

Bei Gaszählern gibt es folgende Möglichkeiten zur Überprüfung:

Überprüfung durch eine kompetente Prüfstelle

Die Prüfung des Zählers erfolgt in einer kompetenten Prüfstelle unter den in den Eichvorschriften für Gaszähler festgelegten Prüfbedingungen. Die Ermittlung der Fehlerwerte erfolgt durch einen Vergleich mit einem Normalzähler, welcher regelmäßig gegen das Normal des technisch-physikalischen Prüfdienstes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen geprüft wird. Für diese Prüfung ist ein Ausbau des Zählers erforderlich.

Befundprüfung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Bei einer Befundprüfung gemäß § 47 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) BGBl. Nr. 152/1950, in der geltenden Fassung, erfolgt eine Bewertung der Verkehrsfähigkeit durch das Bundesamt für Eich und Vermessungswesen, mit der Aussage, ob das Messgerät richtig anzeigt und auch die Bedingungen für die Verkehrsfähigkeit einhält. Für diese Prüfung ist ein Ausbau des Zählers erforderlich.

Wasserzähler

Bei Wasserzählern gibt es folgende Möglichkeit der Überprüfung:

Befundprüfung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Bei einer Befundprüfung gemäß § 47 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) BGBl. Nr. 152/1950, in der geltenden Fassung, erfolgt eine Bewertung der Verkehrsfähigkeit durch das Bundesamt für Eich und Vermessungswesen, mit der Aussage, ob das Messgerät richtig anzeigt und auch die Bedingungen für die Verkehrsfähigkeit einhält. Für diese Prüfung ist ein Ausbau des Zählers erforderlich.

Fernwärmezähler

Bei Fernwärmezählern gibt es folgende Möglichkeiten zur Überprüfung:

Überprüfung durch eine kompetente Prüfstelle

Die Prüfung des Zählers erfolgt in einer kompetenten Prüfstelle unter den in den Eichvorschriften für Wärmezähler festgelegten Prüfbedingungen. Die Ermittlung der Fehlerwerte erfolgt durch einen Vergleich mit einem Normalzähler, welcher regelmäßig gegen das Normal des technisch-physikalischen Prüfdienstes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen geprüft wird. Für diese Prüfung ist ein Ausbau des Zählers erforderlich.

Befundprüfung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Bei einer Befundprüfung gemäß § 47 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) BGBl. Nr. 152/1950, in der geltenden Fassung, erfolgt eine Bewertung der Verkehrsfähigkeit durch das Bundesamt für Eich und Vermessungswesen, mit der Aussage, ob das Messgerät richtig anzeigt und auch die Bedingungen für die Verkehrsfähigkeit einhält. Für diese Prüfung ist ein Ausbau des Zählers erforderlich.