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Rechtliches

AB VN

Finden Sie hier die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Strom (AB VN Strom) und Verteilernetz Erdgas (AB VN Gas). 

Ab 1. April 2023 gelten neue Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Strom
(AB VN Strom ab 1. April 2023) mit einem geänderten Anhang 2.

Rücktrittsrecht für Verbraucher

Informationen zum Rücktrittsrecht von Verbrauchern im Sinne von Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG) finden Sie in der Rücktrittsbelehrung. Auf der zweiten Seite finden Sie ein Muster-Widerrufsformular.

Gleichbehandlung aller Netzkunden

Wir stellen die diskriminierungsfreie Ausgestaltung (Instandhaltung, Wartung und Ausbau des Strom- und Gasnetzes) und die Abwicklung des Netzbetriebes entsprechend den elektrizitäts- und gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sicher.

Ebenso gewährleisten wir eine diskriminierungsfreie Bedienung aller Kunden und Marktpartner bei der Nutzung unserer Netze.

Für Fragen im Zusammenhang mit unserem Gleichbehandlungsprogramm bzw. dem Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungsbeauftragten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gleichbehandlungsbeauftragte MMag. Christina Staude

E-Mail: gleichbehandlung@salzburgnetz.at

Marktregeln

Auf der Website der E-Control finden Sie die Marktregeln zum Nachlesen. Die Marktregeln beinhalten Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf vertraglicher bzw. gesetzlicher Basis, die die geordnete Funktion des Marktes gewährleisten sollen. Die Marktregeln gelten sowohl für die Marktteilnehmer des Elektrizitätsmarktes als auch für die Teilnehmer des Gasmarktes. Erarbeitet und aktualisiert werden die Marktregeln von der E-Control gemeinsam mit den Marktteilnehmern.

Verwendung von Logo und Marken

Der Inhalt dieser Website ist, sofern nicht anders gekennzeichnet, Eigentum der Salzburg Netz GmbH. Die Verwendung von Marken dieser Website (inkl. Markennamen, Designvorlagen, Logos, Schriftzüge, Dienstleistungsmarken etc.) der Salzburg Netz GmbH ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Anfragen dazu bitte an uns unter office@salzburgnetz.at.

Schlichtungsstelle

(Information gemäß § 19 AStG)

Energie-Control-Austria Schlichtungsstelle
Rudolfsplatz 13a
1010 Wien
http://www.e-control.at/schlichtungsstelle

Wenn wir einen Beschwerde- oder Streitfall nicht im Einvernehmen lösen können, ist es – unbeschadet der Zuständigkeit der Regulierungskommission und der ordentlichen Gerichte – möglich, sich an die Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria zu wenden. Sie haben ein Jahr ab Beschwerdeerhebung Zeit, bei der Schlichtungsstelle einen Antrag zu stellen.

Europäische OS-Plattform zur Online- Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten gemäß VO(EU)Nr. 524/2013 http://ec.europa.eu/odr

Stand: Oktober 2019, Irrtümer vorbehalten