Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist eines von fünf Bürgerenergiemodellen. In einer EEG können mehrere Teilnehmer:innen gemeinsam erzeugten erneuerbaren Strom nutzen und untereinander austauschen. Die Verteilung der Energie erfolgt über das öffentliche Stromnetz.
Für die Gründung einer EEG ist eine eigene Rechtsperson erforderlich, beispielsweise ein Verein, eine Genossenschaft oder eine GmbH. Mitglieder können Privatpersonen, Gemeinden, lokale Behörden und kleine bzw. mittlere Unternehmen sein. Großunternehmen dürfen nicht teilnehmen.
Vorteile einer EEG
- Gemeinsame Nutzung und Austausch von selbst erzeugtem Strom innerhalb eines Lokal- oder Regionalbereichs.
- Der Energiepreis wird von der Energiegemeinschaft selbst festgelegt.
- Reduzierte Netzentgelte sowie Entfall der Elektrizitätsabgabe und des Erneuerbaren-Förderbeitrags für die innerhalb der EEG ausgetauschte Energie.