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Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist eines von fünf Bürgerenergiemodellen. In einer EEG können mehrere Teilnehmer:innen gemeinsam erzeugten erneuerbaren Strom nutzen und untereinander austauschen. Die Verteilung der Energie erfolgt über das öffentliche Stromnetz.

Für die Gründung einer EEG ist eine eigene Rechtsperson erforderlich, beispielsweise ein Verein, eine Genossenschaft oder eine GmbH. Mitglieder können Privatpersonen, Gemeinden, lokale Behörden und kleine bzw. mittlere Unternehmen sein. Großunternehmen dürfen nicht teilnehmen.

Vorteile einer EEG

  • Gemeinsame Nutzung und Austausch von selbst erzeugtem Strom innerhalb eines Lokal- oder Regionalbereichs.
  • Der Energiepreis wird von der Energiegemeinschaft selbst festgelegt.
  • Reduzierte Netzentgelte sowie Entfall der Elektrizitätsabgabe und des Erneuerbaren-Förderbeitrags für die innerhalb der EEG ausgetauschte Energie.

Voraussetzungen und Netzentgelte

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft kann als lokale oder regionale EEG gegründet werden. Entscheidend ist, in welchem Nahebereich sich die teilnehmenden Zählpunkte befinden:

  • Lokale EEG: Alle teilnehmenden Zählpunkte sind an der selben Trafostation angeschlossen und befinden sich somit im selben Lokalbereich und haben dieselbe Lokal-ID. Für die innerhalb der EEG über das öffentliche Stromnetz ausgetauschte Energie gilt aktuell (2026) eine Reduktion des Netznutzungsentgelts um 57 % auf den Netzebenen 6 und 7.
  • Regionale EEG: Alle teilnehmenden Zählpunkte sind am selben Umspannwerk angeschlossen und befinden sich somit im selben Regionalbereich und haben dieselbe Regional-ID. Hier beträgt die Reduktion aktuell (2026) 28 % auf den Netzebenen 6 und 7 bzw. 64 % auf den Netzebenen 4 und 5.

Zusätzlich entfallen für die innerhalb der EEG ausgetauschte Energie der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. 

Details zu den Netzentgelten finden Sie in unserem Produktblatt.

Mit unserer Nahebereichsabfrage können Sie prüfen, welchem Lokal- und Regionalbereich Ihre Zählpunkte zugeordnet sind.

Gut zu wissen

  • Die Nutzung dieses Bürgerenergiemodells ersetzt weder Ihren Energieliefervertrag noch Ihren Netzzugangsvertrag, sondern ergänzt diese bestehenden Verträge. 
  • Für die Teilnahme ist ein Smart Meter mit aktivierter Auslesung der Viertelstundenwerte erforderlich.
  • Die interne Verrechnung der zugeteilten Energie erfolgt nicht durch die Salzburg Netz GmbH. Diese ist von den Beteiligten selbst oder durch einen beauftragten Dienstleister zu organisieren.
  • Ein Zählpunkt kann gleichzeitig an bis zu fünf Bürgerenergiemodellen teilnehmen.
  • Für eine EEG müssen sich die teilnehmenden Zählpunkte innerhalb des jeweils erforderlichen Lokal- oder Regionalbereichs befinden.