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Netzanschluss Strom

Ihren Stromanschluss realisieren wir in unserem gesamten Versorgungs- und Konzessionsgebiet.

Baustrom

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Ihren Baustrom beziehen Sie über eine zeitlich begrenzte Anlage, die nach Fertigstellung der Baustelle wieder abgebaut und durch einen dauerhaften Stromnetzanschluss ersetzt wird.

Die Anschlussbestellung und Abwicklung erfolgt durch eine:n konzessionierte:n Elektroinstallateur:in Ihrer Wahl.  

Für den Baustromanschluss brauchen wir: 

  • Eine Anschlussbestellung durch Ihre:n Elektroinstallateur:in  
  • Adresse, Grundstücksnummer und Lageplan der Baustelle
  • Leistungsaufstellung (bei großen Baustellen)
  • Infos zu Krantypen (falls eingesetzt)

Anschlusskosten

Die Anschlusskosten setzen sich entsprechend unseren allgemeinen Bedingungen Strom aus dem Netzzutritts- und dem Netzbereitstellungsentgelt zusammen.  

Das Netzzutrittsentgelt beinhaltet alle Aufwendungen für den Stromanschluss vom Anschlusspunkt im Netz bis zur Eigentumsgrenze (i.d.R. die Abgangsklemmen der Hausanschlusssicherung).

Dabei gibt es folgende Unterscheidungen:

  • Für Standard-Netzanschlüsse im Niederspannungsnetz (Netzebene 7) gelten die Anschlusspauschalen laut Produktblatt
  • Alle anderen Anschlüsse werden nach tatsächlichem Aufwand kalkuliert und angeboten.

 

Dazu kommt noch ein leistungsabhängiges Netzbereitstellungsentgelt. Damit werden die vorgelagerten Infrastrukturkosten des Netzbetreibers abgedeckt. Es ist in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung geregelt:

  • Netzebene 7: 352,36 € inkl. USt. je kW Anschlussleistung. 
  • Für einen Niederspannungs-Netzanschluss mit der Mindestleistung von 4 kW somit 1.409,44 € inkl. USt.

Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Technische Richtlinien

  • Anlagen sind gemäß den „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen bis 1000 V“ kurz TAEV auszuführen. (siehe Branchenverband Österreichs Energie) Bitte im eigenen Interesse auf geeigneten Über- und Unterspannungsschutz der Kundenanlage achten.
  • Daneben gelten die Ausführungsbestimmungen zu den TAEV für die Verteilnetze im Bundesland Salzburg 
  • Für die Fertigstellungsmeldung von Mittelspannungsanlagen nutzen Sie bitte dieses Formular
  • Außerdem sind die aktuellen Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber:innen und Benutzer:innen von Netzen (TOR) anzuwenden (siehe "E-Control")

Bitte beachten Sie insbesondere diese TOR:

  • TOR D1: Netzrückwirkungsrelevante elektrische Betriebsmittel; Schwellenwerte für die notwendige Beurteilung durch Netzbetreiber
  • TOR D2: Richtlinie zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
  • TOR Erzeuger: Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungsanlagen

 

FAQ - Netzanschluss

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Strom-Netzanschluss