Wer an einer Energiegemeinschaft teilnehmen möchte, braucht einen Smart Meter bei dem die Auslesung der 15-Minuten-Werte aktiviert ist, also einen Prime Meter. Bei mehr als 50 kW und 100.000 kWh kommt ein Lastprofilzähler zum Einsatz.
Die 15-Minuten-Werte sind für eine korrekte Aufteilung der erzeugten Energie und die Abrechnung der Netzentgelte, Steuern und Abgaben durch die Salzburg Netz GmbH als Netzbetreiber notwendig.
Zur Verarbeitung und Übermittlung der 15-Minuten-Werte benötigen wir Ihre Zustimmung. Diese erteilen Sie uns im Zuge des Beitritts zu einer Energiegemeinschaft in unserem Serviceportal. Es ist aus den oben genannten Gründen leider nicht möglich, einer Energiegemeinschaft beizutreten, wenn man einen Blind Meter beantragt hat.
Auf Basis dieser 15-Minuten-Verbrauchswerte wird dann pro Viertelstunde festgestellt, wie viel der verbrauchten Energie durch den Erzeugungsanteil der Energiegemeinschaft gedeckt und wie viel aus dem Stromnetz vom jeweils frei gewählten Energielieferanten der Teilnehmer:innen ergänzt wurde (Restnetzbezug).
Die aufbereiteten Daten werden vom Netzbetreiber über standardisierte Datenschnittstellen an die betroffenen Akteur:innen übermittelt. Der Energielieferant erhält den Restnetzbezug, wahlweise täglich oder monatlich. Der Erzeugungsüberschuss, der nicht innerhalb der Gemeinschaft verbraucht wurde, verbleibt bei der Erzeugungsanlage und wird an den frei gewählten Energieabnehmer übermittelt.
Die Energiegemeinschaft erhält darüber hinaus sämtliche Daten, die für die innergemeinschaftliche Verrechnung notwendig sind (Erzeugungswerte, Verbrauchswerte, zugeordnete und selbst verbrauchte Anteile je Teilnehmer:in). Sie kann basierend auf diesen Daten die Abrechnung der zugeordneten Anteile innerhalb der Gemeinschaft durchführen.
Sollten Sie Umzugspläne haben, teilen Sie diese dem/der Betreiber:in Ihrer Energiegemeinschaft (GEA, EEG, BEG) rechtzeitig mit. Diese:r wird für Sie die notwendigen Schritte beim Netzbetreiber einleiten, um Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft zu beenden. Die Schlussrechnung der Anlage erfolgt wie gewohnt.
Für die Abwicklung von Energiegemeinschaften im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch uns als Netzbetreiber fallen keine zusätzlichen Entgelte an.