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Netzanschluss einer Batteriespeicheranlage

Stromspeicher gelten als Erzeuger und Verbraucher und müssen daher wie jede Erzeugungsanlage gemeldet werden. Das gilt sowohl für neue Erzeugungsanlagen mit Stromspeichern als auch für Erweiterung bestehender Erzeugungsanlagen um Stromspeicher und reine Stromspeicher ohne Erzeugungsanlage („Stand-alone-Speicher“).

Schritt für Schritt zum Netzanschluss für Ihre Batteriespeicher (Einspeise- und Bezugsanlage)

Speicheranfrage über Serviceportal oder Datenblatt

Sie haben die Möglichkeit, uns die Daten Ihrer neuen Batteriespeicheranlage auf zwei Wegen bekannt zu geben:

  1. Online über unser Serviceportal
    Über diesen Weg erhalten Sie in der Regel nach wenigen Minuten automatisch per E-Mail eine schriftliche Bestätigung des Zählpunktes sowie anschließend eine Anschlussbestätigung für Ihre neue Einspeiseanlage.
    Bitte beachten Sie, dass der Onlineweg derzeit nur für Stromspeicher in Verbindung mit einer Überschusseinspeiseanlage bis 120 kW Netzwirksame Einspeiseleistung (NWL) möglich ist.

    Speicher bis 800W Engpassleistung pro Zähler, mit oder ohne Erzeugungsanlage, gelten als Kleinsterzeugungsanlage. Diese sind über unser Serviceportal unter „Anschlussbestätigung/ Balkonkraftwerk (bis 800W)“ zu melden.
    Für alle anderen Anlagen (höhere Leistungen, Volleinspeise-Anlagen, Stand-alone-Speicher, etc.) ersuchen wir Sie, uns ein ausgefülltes Datenblatt zu übermitteln.

  2. Über unser Datenblatt
    Das vollständig ausgefüllte Datenblatt senden Sie bitte an die zuständige Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Geschäftsstellen - Salzburg Netz GmbH. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Anlagenadresse. Die Zusendung des Datenblattes kann auch von einem konzessionierten und durch Sie beauftragten Elektrounternehmen erfolgen.
     

Hinweis:
Für Batteriespeicher ab einer Größe von 5 MW sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

  • Zustimmungserklärung, in der der Grundeigentümer ausdrücklich seine Zustimmung zum Projekt des Projektwerbers auf seinem Grundstück (und somit auch zum Abschluss eines Netzanschlussvertrages durch den Projektwerber mit der Salzburg Netz GmbH) erklärt.
  • Anlagenkonzept
  • Aktueller Firmenbuchauszug des Projektwerbers 

Technische Beurteilung und Anschlussbestätigung

Anfragen vollständig und richtig ausgefüllt, inkl. aller benötigten Unterlagen (Datenblatt, Zustimmungserklärung, etc.) werden von uns in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Nach einer Prüfung und Plausibilisierung der Daten führen wir eine technische Beurteilung (Netzberechnung) durch und übermitteln Ihnen eine Anschlussbestätigung inkl. Zählpunkt und unseren technischen Vorgaben sowie eventuell erforderlichen Maßnahmen für eine Netzverstärkung per E-Mail.

Die Anschlussbestätigung ist aktuell nur für die Einspeiserichtung gültig. Um die Leistung in Bezugsrichtung zu reservieren, ist für Anlagen ab einer Größe von 5 MW eine Sicherstellung (20% des Netzbereitstellungsentgelts) zu erbringen.

Anschlussangebot und Netzanschlusserrichtung bzw. -verstärkung (falls erforderlich)

In der Anschlussbestätigung erhalten Sie auch die Information, ob für den Anschluss der Speicheranlage ein neuer Netzanschluss errichtet werden muss oder ob Maßnahmen zur Netzverstärkung erforderlich sind.

In diesem Fall sind für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen entsprechende Vorlaufzeiten einzukalkulieren.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig (unter Angabe der Anschlussbestätigungs-Nummer, welche im Betreff angeführt ist) bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle (Kontaktdaten finden Sie unten), wenn Sie die Batteriespeicheranlage realisieren wollen.

Planungsangebot für Speicheranlagen größer als 5 MW

Bei einer Anlagengröße über 5 MW wird vorab ein Planungsangebot (mögliche Ausführungsvarianten des Netzanschlusses) erstellt. Das Ergebnis ist ein verbindliches Anschlussangebot, bei dem die voraus zu bezahlende Planung in Abzug gebracht wird.

Anschlussbestellung im „Online-Meldewesen“ durch das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen

Vor Errichtung der Anlage ist jedenfalls - auch beim Anschluss in bestehenden Anlagen - eine Anschlussbestellung über unser Online-Meldwesen durch das von Ihnen beauftragte, konzessionierte Elektrounternehmen erforderlich, in der die detaillierten technischen Daten anzugeben sind. Bitte verwenden Sie für reine Batteriespeicher die Meldeart Neuanschluss Parallelbetrieb/Photovoltaikanlage, lassen Sie die Solargenerator-Nennleistung (kWp) frei und vermerken Sie in den Anmerkungen, dass es sich um einen Stand-alone-Speicher handelt.

Ein eigenes Meldeformular dafür ist in Ausarbeitung.

Wenn diese durch die Salzburg Netz GmbH freigegeben wurde, kann durch das Elektrounternehmen die Batteriespeicheranlage errichtet werden.

In der Anschlussbestellung wird auch abgefragt, an welchen Energieabnehmer (Lieferanten) Sie die eingespeiste Energie liefern möchten. Eine Liste aller in Österreich tätigen Stromlieferanten (die neben der OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG - grundsätzlich als Energieabnehmer in Frage kommen) finden Sie auf der Website der E-Control.

Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme Kontakt mit dem Energieabnehmer Ihrer Wahl auf und schließen Sie einen Einspeisevertrag ab bzw. lassen Sie sich die Abnahme der eingespeisten Energie schriftlich bestätigen. Ein aufrechtes und nachweisliches Vertragsverhältnis mit einem Energieabnehmer ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Anlage.

Fertigmeldung im „Online-Meldewesen“ durch das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen

Nach Errichtung der Anlage sendet uns das Elektrounternehmen die Fertigmeldung über unser Online-Meldewesen.

Inbetriebnahme der Batteriespeicheranlage (Erzeugungsan-lage)

Unsere Netztechniker:innen prüfen vor der Inbetriebnahme die korrekte Ausführung und Einstellung der Anlage.

Die Inbetriebnahme in unserem Abrechnungssystem und damit die Vergütung der eingespeisten Energie durch Ihren Energieabnehmer kann erst erfolgen, wenn dieser Ihren Einspeisevertrag durch den Marktprozess „Neuanmeldung“ (kurz ANM) offiziell der Salzburg Netz GmbH bestätigt hat.

Sollte die Batteriespeicheranlage bereits davor eingeschalten worden sein, ist eine Vergütung der bis dahin eingespeisten Energie mangels eines aufrechten und bestätigten Abnahmevertrags leider nicht möglich.

Netzzugangsvertrag

Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie von uns einen „Netzzugangsvertrag“ in dem alle technischen Details nochmals zusammengefasst sind. Dieser Vertrag ist immer erforderlich, egal welchen Energieabnehmer Sie haben. Der Netzzugangsvertrag kommt durch Inanspruchnahme des Netzzugangs (d.h. Stromeinspeisung in das Verteilernetz, bzw. Bezug aus dem Verteilernetz) seitens des Netzkunden zustande.