Navigation überspringen

Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)

Bei der Bürgerenergiegemeinschaft ist die Verteilung der erzeugten Energie aktuell im Netzgebiet eines Verteilernetzbetreibers und ab Juli 2023 in ganz Österreich möglich. Für die innerhalb der BEG zugeteilte Energie gibt es keine reduzierten Netzentgelte, Steuern und Abgaben.

Für die Gründung einer BEG ist eine eigene Rechtsperson erforderlich. Vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft ist vieles möglich. Mitglieder oder Gesellschafter von BEGs dürfen Privatpersonen, Gebietskörperschaften und Unternehmen sein. Die Kontrolle innerhalb der BEG muss von Privatpersonen, Gebietskörperschaften und kleinen Unternehmen ausgeführt werden.

Viele nützliche Informationen wie z.B. Schritte zur Gründung, mögliche Organisationsformen, FAQ und Musterverträge finden Sie auf der Info-Plattform der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. 

contentmedia

Vorteile einer BEG

Energiegemeinschaften bieten den Teilnehmer:innen die Möglichkeit, Energie gemeinschaftlich zu nutzen und untereinander zu handeln. Mitglieder können wirtschaftliche Vorteile erzielen, indem sie die selbst erzeugte Energie innerhalb der Gemeinschaft verkaufen oder beziehen, die Vereinbarung des Preises ist Sache der Energiegemeinschaft.

Für den aus der BEG bezogenen Strom sind die normalen Netzentgelte, Steuern und Abgaben zu verrechnen. Es gibt diesbezüglich keine zusätzlichen finanziellen Anreize. 

Wo ist eine BEG möglich?

Eine BEG ist vorerst nur innerhalb des Konzessionsgebiets eines Verteilernetzbetreibers möglich. Ab Juli 2023 sollen BEGs österreichweit möglich sein. 

Schritt für Schritt zur BEG

Klärung Aufbau und Organisation

Klären Sie die grundlegende Fragen zum Aufbau und zur Organisation der BEG, wie z.B.:

  • Erfüllen die geplanten Mitglieder die gesetzlichen Anforderungen?
  • Welche Organisationsform soll gewählt werden (Verein, Genossenschaft, GmbH, etc.)?
  • Wie erfolgt die Gründung der Organisation?
  • Wer übernimmt welche Aufgaben?

Dazu empfehlen wir Ihnen folgende kostenlose Beratungsangebote zu nutzen:

Gründung der Energiegemeinschaft

Wenn es noch keine entsprechende Rechtsperson gibt, gründen Sie z.B. einen Verein oder eine Genossenschaft, die die BEG nach außen vertritt.

Registrierung als Marktteilnehmer:in

Registrieren Sie sich auf ebUtilities als Bürgerenergiegemeinschaft. Damit erhalten Sie eine eindeutige Kennung als Marktteilnehmer:in. Die Energiegemeinschaft kann selbst als Marktteilnehmer:in auftreten oder einen Dienstleister damit beauftragen.

Übermittlung der Eckdaten der BEG an uns

Nutzen Sie bitte folgendes Formular um uns als Netzbetreiber folgende Eckdaten zur geplanten BEG zu übermitteln (die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2 des Formulars):

  • Rechtsperson der Energiegemeinschaft inkl. eindeutiger Identifikation (ZVR-Zahl bzw. Firmenbuch-Nummer) und Marktteilnehmer-Kennung. Bitte legen Sie eine Kopie des Vereinsregister- bzw. Firmenbuchauszugs bei.
  • Einspeise-Zählpunkt(e) der Erzeugungsanlage(n) im Konzessionsgebiet der Salzburg Netz GmbH.
  • Bezugszählpunkte der Mitglieder/Gesellschafter im Konzessionsgebiet der Salzburg Netz GmbH. 
  • Aufteilungsmodell für die erzeugte Energie (dynamisch oder statisch).

Auf Basis der übermittelten Zählpunkte stellen wir auch sicher dass geeignete Zähler für die Ermittlung der zur Abrechnung erforderlichen Viertelstundenwerte (Smart Meter bzw. >50 kW und 100.000 kWh Lastprofilzähler) montiert sind bzw. werden.

Vertrag abschliessen

Anschließend übermitteln wir Ihnen die "Vereinbarung betreffend den Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft",  die Sie uns bitte unterschrieben retournieren.

Registrierung am EDA-Anwenderportal

Registrieren Sie sich mit Ihrer Kennung als Marktteilnehmer:in am EDA-Anwenderportal und laden Sie die unterschriebene Vereinbarung hoch. Anschließend legen Sie alle teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte der BEG über das EDA-Anwenderportal an.

Aktivierung der BEG

Als BEG sendet Sie für jeden Teilnehmenden eine Anfrage an uns als Verteilnetzbetreiber. Der/Die Teilnehmende erhält ein E-Mail indem er/sie aufgefordert wird, sich im Serviceportal der Salzburg Netz GmbH anzumelden und im Menüpunkt Datenfreigabe die Anfrage des Betreibers zu bestätigen. Eine Schritt für Schritt Anleitung für diese Bestätigung im Serviceportal finden Sie hier.

Mit der Bestätigung stimmt der/die Teilnehmende den vertraglichen Bedingungen für den Beitritt zur Bürgerenergiegemeinschaft zu und erteilt die Zustimmung zur Auslesung und Weiterverarbeitung der Viertelstundenwerte an den Netzbetreiber. Nach Abschluss der Bestätigung im Portal ist der Beitritt zur Bürgerenergiegemeinschaft vollzogen. 

Achtung: 

  • Die innergemeinschaftliche Abrechnung der zugeteilten Energie erfolgt nicht durch uns als Netzbetreiber. Sie ist durch die BEG selbst zu regeln bzw. kann ein Dienstleister dafür beauftragt werden!