Navigation überspringen

Netzanschluss Erzeugungsanlage

Schritt für Schritt zum Netzanschluss für Ihre Photovoltaik-Anlage (Erzeugungsanlage)

Datenblatt ausfüllen und übermitteln

Füllen Sie das entsprechende Datenblatt (Ausfüllhilfe siehe unten) aus. Das vollständig ausgefüllte Datenblatt senden Sie bitte an die zuständige Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie in der Tabelle unten. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Anlagenadresse. Die Zusendung des Datenblattes kann auch von einem konzessionierten und durch Sie beauftragten Elektrounternehmen erfolgen.

Technische Beurteilung und Anschlussbestätigung

Vollständige Datenblätter werden von uns in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Nach einer Prüfung und Plausibilisierung der Daten führen wir eine automatisierte technische Beurteilung (Netzberechnung) durch und übermitteln Ihnen eine Anschlussbestätigung inkl. Zählpunkt und unseren technischen Vorgaben sowie eventuell erforderlichen Maßnahmen für eine Netzverstärkung per E-Mail. In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Tage. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung zu Spitzenzeiten bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Anschlussangebot und Netzanschlusserrichtung bzw. -verstärkung (falls erforderlich)

In der Anschlussbestätigung erhalten Sie auch die Information, ob für den Anschluss der Erzeugungsanlage ein neuer Netzanschluss errichtet werden muss oder ob Maßnahmen zur Netzverstärkung erforderlich sind. In diesem Fall sind für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen entsprechende Vorlaufzeiten einzukalkulieren. Bitte melden Sie sich rechtzeitig (unter Angabe auf der Anschlussbestätigung angeführten Nummer) bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle (Kontaktdaten finden Sie unten), wenn Sie die Erzeugungsanlage realisieren wollen. Sie erhalten dann von uns ein individuelles Anschlussangebot inkl. Realisierungszeitraum für die erforderlichen Maßnahmen.

Anschlussbestellung im „Online-Meldewesen“ durch das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen

Vor Errichtung der Anlage ist jedenfalls - auch beim Anschluss in bestehenden Kundenanlagen - eine Anschlussbestellung über unser "Online-Meldwesen" durch das von Ihnen beauftragte, konzessionierte Elektrounternehmen erforderlich, in der die detaillierten technischen Daten, wie z.B. der Wechselrichtertyp der eingebaut werden soll, anzugeben sind. Wenn diese durch die Salzburg Netz GmbH freigegeben wurde, kann durch das Elektrounternehmen die Erzeugungsanlage errichtet werden.

In der Anschlussbestellung wird auch abgefragt, an welchen Energieabnehmer (Lieferanten) Sie die eingespeiste Energie liefern möchten. Eine Liste aller in Österreich tätigen Stromlieferanten (die neben der OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG - grundsätzlich als Energieabnehmer in Frage kommen) finden Sie auf der Website der E-Control.

Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme Kontakt mit dem Energieabnehmer Ihrer Wahl auf und schließen Sie einen Einspeisevertrag ab bzw. lassen Sie sich die Abnahme der eingespeisten Energie schriftlich bestätigen. Ein aufrechtes und nachweisliches Vertragsverhältnis mit einem Energieabnehmer ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Anlage.

Wir übermitteln dem in der Anschlussbestellung angegebenen Energieabnehmer über einen standardisierten Marktprozess einen sogenannten Belieferungswunsch (kurz BELNB) den er mit einer Anmeldung bestätigen oder ablehnen kann. 

Fertigmeldung im „Online-Meldewesen“ durch das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen

Nach Errichtung der Anlage sendet uns das Elektrounternehmen die Fertigmeldung über unser „Online-Meldewesen“. 

Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage (Erzeugungsanlage)

Falls noch kein Smart Meter oder Lastprofilzähler, der sowohl die bezogene als auch die eingespeiste Energie messen kann, vorhanden ist, wird nach Vorliegen der Fertigmeldung durch uns der Zähler getauscht bzw. ein neuer Zähler montiert. Auch wenn bereits ein geeigneter Zähler eingebaut ist, überprüfen unsere Netztechniker:innen vor der Inbetriebnahme stichprobenweise die korrekte Ausführung und Einstellung der Anlage.

Die Inbetriebnahme in unserem Abrechnungssystem und damit die Vergütung der eingespeisten Energie durch Ihren Energieabnehmer kann erst erfolgen, wenn dieser Ihren Einspeisevertrag durch den Marktprozess „Neuanmeldung“ (kurz ANM) offiziell der Salzburg Netz GmbH bestätigt hat.

Sollte die Erzeugungsanlage bereits davor eingeschalten worden sein, ist eine Vergütung der bis dahin eingespeisten Energie mangels eines aufrechten und bestätigten Abnahmevertrags leider nicht möglich.

Netzzugangsvertrag

Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie von uns einen „Netzzugangsvertrag Einspeisung“ in dem alle technischen Details nochmals zusammengefasst sind. Dieser Vertrag ist immer erforderlich, egal welchen Energieabnehmer Sie haben. Bitte übermitteln Sie uns den unterschriebenen Netzzugangsvertrag per Mail an netzkunden@salzburgnetz.at.

 

Salzburg Netz GmbH

Geschäftsstelle

St. Johann (Pongau, Lungau)
Industriestraße 24, 5600 St. Johann
netzkunden.stjohann@salzburgnetz.at

Hagenau (Flachgau Nord, Ost, West)
Hagenau 1, 5020 Salzburg
netzkunden.hagenau@salzburgnetz.at

Golling (Tennengau, Flachgau Süd)
Obergäu 380, 5440 Golling
netzkunden.golling@salzburgnetz.at

Bruck (Pinzgau)
Safestraße 1, 5671 Bruck
netzkunden.bruck@salzburgnetz.at

Stadt Salzburg
Hagenau 1, 5020 Salzburg
netzkunden.stadt@salzburgnetz.at