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Bauarbeiten

Wenn Sie Grabungsarbeiten im Bereich von Rohrleitungen durchführen müssen, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig mittels einer Grabungsmeldung  und informieren Sie sich über den Schutz von Gasleitungen.

Bauarbeiten in der Nähe oder an Gasleitungen

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Bei Bauarbeiten in der Nähe oder an Gasleitungen sind einige Hinweise unbedingt zu beachten, um die Sicherheit der arbeitenden Personen zu gewährleisten und die Gasleitungen ausreichend zu schützen.

  • contentcolumnsitem Geben Sie Ihre Bauarbeiten mittels Grabungsmeldung rechtzeitig bei uns bekannt und beachten Sie unsere Stellungnahme.
  • contentcolumnsitem_868582774 Wir stellen die Lage der Gasleitung im Aufgrabungsbereich fest und stellen Ihnen eine kostenlose Bauaufsicht zur Verfügung.
  • contentcolumnsitem_45207674 Wichtig! Im Bereich der Gasleitung darf nur unter unserer Aufsicht und auch nur von Hand gearbeitet werden!
  • contentcolumnsitem_1969043585 Werden Baumaschinen verwendet, so müssen diese so vorsichtig eingesetzt werden, dass eine Gefährdung der Versorgungsanlage ausgeschlossen ist.
  • contentcolumnsitem_473154279 Freigelegte Leitungen und Kabel sind entsprechend zu sichern.
  • contentcolumnsitem_4 Straßenkappen und Schachtdeckel sind freizuhalten und Absperreinrichtungen müssen jederzeit erreicht werden können.
  • contentcolumnsitem_1533214956 Freigelegte Gasleitungen dürfen erst nach gründlicher Überprüfung durch uns wieder eingedeckt werden. Ein Zuschütten ohne Verständigung der Salzburg Netz GmbH ist nicht zulässig!
  • contentcolumnsitem_1886082033 Beim Verfüllen und Verdichten müssen Gasleitungen und Kabel ausreichend gegen Beschädigungen geschützt werden.
  • contentcolumnsitem_1827573114 Beschädigungen müssen unverzüglich der Salzburg Netz GmbH gemeldet werden! Als Beschädigung zählen nicht nur Rohrbrüche mit Gasaustritt, sondern auch Verletzungen der Rohrumhüllung bzw. des Rohres.

Achtung!

Bei ausströmendem Gas besteht Zündgefahr! Funkenbildung vermeiden, also nicht rauchen, kein Feuer anzünden und keine elektrischen Anlagen bedienen. Sofort alle Baumaschinen und Fahrzeugmotoren abstellen. Angrenzende Gebäude müssen auf Gaseintritt geprüft werden und falls Gas eingetreten ist, sind die betroffenen Personen aus dem Gebäude zu evakuieren sowie die Türen und Fenster zu öffnen.

  • contentcolumnsitem_c Der Gefahrenbereich muss zügig geräumt und weiträumig abgesichert bzw. abgesperrt werden.
  • contentcolumnsitem_c_310697535 Auch die Salzburg Netz GmbH muss verständigt werden – über die Gas-Notrufnummer 128. Dabei aber ausreichend Abstand zum Gasleck halten bzw. nicht mit dem Handy telefonieren (Gefahr der Funkenbildung).
  • contentcolumnsitem_c_242111962 Unbefugten Personen ist der Zutritt zu verwehren und gegebenenfalls sollten Polizei und Feuerwehr verständigt werden.
  • contentcolumnsitem_c_2085319535 Alle weiteren Maßnahmen sind mit uns abzuklären. Das Personal darf erst nach gründlicher Überprüfung und nach Abstimmung mit der Salzburg Netz GmbH die Baustelle verlassen.