Mit einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) kann selbst erzeugte Energie, beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage, innerhalb eines Gebäudes oder auf einem Grundstück auf mehrere Teilnehmer:innen aufgeteilt werden. Typische Anwendungsfälle sind Mehrparteienhäuser, Wohnanlagen oder gemeinsam genutzte Betriebsstandorte.
Vorteile einer GEA
- Gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem Strom innerhalb eines Gebäudes, auf einem Grundstück oder über eine gemeinsame Hauptleitung
- Keine Gründung eines Vereins oder einer anderen Rechtsperson erforderlich
- Keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben für die innerhalb der GEA ausgetauschte Energie
- Der Energiepreis wird von der Energiegemeinschaft selbst festgelegt