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Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)

Die aus einer Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage oder Blockheizkraftwerk) gewonnene Energie kann innerhalb eines Objekts bzw. eines Grundstücks auf mehrere Verbrauchsanlagen aufgeteilt werden. Für die innerhalb der GEA zugeteilte Energie fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an.

Im Unterschied zur Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft und zur Bürgerenergiegemeinschaft ist für eine GEA keine eigene Rechtsperson (wie ein Verein oder ähnliches) erforderlich. Es muss lediglich ein Errichtungs- und Betriebsvertrag zwischen uns als Netzbetreiber, dem/der Betreiber:in und den teilnehmenden Berechtigten der GEA abgeschlossen werden.

Prinzip einer GEA

Bei einer GEA wird die Energie einer Erzeugungsanlage rechnerisch auf mehrere Verbrauchsanlagen aufgeteilt. Voraussetzungen sind, dass alle teilnehmenden Anlagen:

  • sich in einem Objekt bzw. auf einem Grundstück befinden
  • an einer im gemeinsamen Eigentum befindlichen Hauptleitung angeschlossen sind, in Betrieb sind und einen gültigen Netznutzungsvertrag haben und
  • entweder mit einem Smart Meter oder bei Bedarf mit einem Lastprofilzähler ausgestattet sind.
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Schritt für Schritt zur GEA

Betreiberrolle festlegen

Legen Sie fest, wer die Betreiberrolle übernimmt und wer an der GEA teilnehmen wird. Der Betreiber ist in weiterer Folge der erste Ansprechpartner für uns als Netzbetreiber.

Anschlusssituation klären

Klären Sie mit uns ab, ob die Anschlusssituation den notwendigen technischen Anforderungen für die geplante GEA entspricht. Für die Anfrage wenden Sie sich bitte an die regional zuständige Geschäftsstelle.

Registrierung als Marktteilnehmer:in

Registrieren Sie sich auf ebUtilities als „Betreiber einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“. Damit erhalten Sie eine eindeutige Kennung als Marktteilnehmer:in.

Übermittlung der Eckdaten der GEA an uns

Nutzen Sie bitte folgendes Formular um uns als Netzbetreiber folgende Eckdaten zur geplanten GEA zu übermitteln (die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2 des Formulars):

  • Betreiber:in der GEA inkl. Kennung als Marktteilnehmer:in
  • Einspeise-Zählpunkt(e) der Erzeugungsanlage(n). Zumindest eine der teilnehmende(n) Anlage(n) muss auf den/die Betreiber:in der GEA als Netzkund:in angemeldet sein!
  • Bezugszählpunkte der teilnehmenden Berechtigten.
  • Aufteilungsmodell für die erzeugte Energie (dynamisch oder statisch).

Auf Basis der übermittelten Zählpunkte stellen wir auch sicher, dass geeignete Zähler für die Ermittlung der zur Abrechnung erforderlichen Viertelstundenwerte (Smart Meter bzw. >50 kW und 100.000 kWh Lastprofilzähler) montiert sind bzw. werden.

Vertrag abschliessen

Anschließend übermitteln wir Ihnen die „Vereinbarung betreffend den Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“ die Sie uns bitte unterschrieben retournieren.

Registrierung am EDA-Anwenderportal

Aktivieren Sie die GEA über das EDA-Anwenderportal. 

Registrieren Sie sich mit Ihrer Kennung als Marktteilnehmer:in am EDA-Anwenderportal und laden Sie die unterschriebene Vereinbarung hoch. Anschließend legen Sie alle teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte der GEA über das EDA-Anwenderportal an .

Aktivierung der GEA

Als Betreiber:in senden Sie mit Hilfe des EDA-Anwenderportals für jeden Teilnehmenden eine Anfrage an uns als Verteilnetzbetreiber. Der/Die Teilnehmende erhält ein E-Mail indem er/sie aufgefordert wird, sich im Serviceportal der Salzburg Netz GmbH anzumelden und im Menüpunkt Datenfreigabe die Anfrage des Betreibers zu bestätigen. Eine Schritt für Schritt Anleitung für diese Bestätigung im Serviceportal finden Sie hier

Mit der Bestätigung stimmt der/die Teilnehmende den vertraglichen Bedingungen für den Beitritt zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zu und erteilt die Zustimmung zur Auslesung und Weiterverarbeitung der Viertelstundenwerte an den Netzbetreiber. Nach Abschluss der Bestätigung im Portal ist der Beitritt zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage vollzogen.

Nach Abschluss dieser Schritte wird die Abrechnung der GEA durch uns gestartet.