Die aus einer Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage oder Blockheizkraftwerk) gewonnene Energie kann auf mehrere Verbrauchsanlagen aufgeteilt werden. Für die Abrechnung werden fernauslesbare Viertelstundenzähler oder Smart Meter installiert.
Die rechtliche Basis für solche „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)“ findet sich im § 16a des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG).