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Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)

Mit einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) kann selbst erzeugte Energie, beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage, innerhalb eines Gebäudes oder auf einem Grundstück auf mehrere Teilnehmer:innen aufgeteilt werden. Typische Anwendungsfälle sind Mehrparteienhäuser, Wohnanlagen oder gemeinsam genutzte Betriebsstandorte.

Vorteile einer GEA

  • Gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem Strom innerhalb eines Gebäudes, auf einem Grundstück oder über eine gemeinsame Hauptleitung
  • Keine Gründung eines Vereins oder einer anderen Rechtsperson erforderlich
  • Keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben für die innerhalb der GEA ausgetauschte Energie
  • Der Energiepreis wird von der Energiegemeinschaft selbst festgelegt

Prinzip einer GEA

Bei einer GEA wird die Energie einer Erzeugungsanalge rechnerisch auf mehrere Vebrauchsanlage aufgeteilt. Voraussetzungen sind, dass alle teilnehmenden Anlagen:

  • sich in einem Objekt bzw. auf einem Grundstück befinden
  • an einer im gemeinsamen Eigentum befindlichen Hauptleitung angeschlossen sind, in Betrieb sind und einem gültigen Netznutzungsvertrag haben und
  • mit einem Prime Meter (Smart Meter mit Viertelstundenauslesung) ausgestattet sind. Kund:innen mit Blind Meter (aktiver Opt-Out) können nicht teilnehmen.
Das Bild zeigt schematisch, wie mehrere Parteien in einem Gebäude gemeinsam eine PV‑Anlage nutzen und deren erzeugter Strom über einzelne Zähler und optionalen Speicher verteilt wird.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Für die Teilnahme an einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die teilnehmenden Anlagen befinden sich innerhalb desselben Gebäudes oder Grundstücks oder sind an eine gemeinsame Hauptleitung angeschlossen.
  • Für die teilnehmenden Anlagen besteht ein gültiger Netznutzungsvertrag.
  • Die Zählpunkte verfügen über einen Smart Meter.

Gut zu wissen

  • Die Nutzung dieses Bürgerenergiemodells ersetzt weder Ihren Energieliefervertrag noch Ihren Netzzugangsvertrag, sondern ergänzt diese bestehenden Verträge.
  • Für die Teilnahme ist ein Smart Meter mit aktivierter Auslesung der Viertelstundenwerte erforderlich.
  • Die interne Verrechnung der gemeinsam genutzten Energie erfolgt nicht durch die Salzburg Netz GmbH. Diese ist von den Teilnehmer:innen selbst oder durch einen beauftragten Dienstleister zu organisieren.
  • Ein Zählpunkt kann gleichzeitig an bis zu fünf Energiegemeinschaften teilnehmen.