Ab 5. Oktober 2026 möglich
Mit der standortübergreifenden Eigenversorgungsanlage (EVA) können Sie selbst erzeugten Strom auch an einem anderen eigenen Standort nutzen. So kann beispielsweise der Strom einer Photovoltaikanlage am Ferienhaus am Hauptwohnsitz oder an einem weiteren Betriebsstandort genutzt werden. Die beteiligten Zählpunkte müssen derselben Person bzw. demselben Unternehmen zugeordnet sein.
Hinweis: Ab 5. Oktober 2026 ist EVS zunächst in Nahebereichszonen 1, 3, 4 und 6 möglich. Eine Ausweitung auf die Nahebereichszonen 2, 5 und 7 (österreichweit) ist ab April 2027 geplant.
Vorteile der standortübergreifenden Eigenversorgung
- Eigenen Strom an mehreren Standorten nutzen
- Keine eigene Rechtsperson notwendig
- Je nach Nahebereich, in dem sich alle teilnehmenden Zähpunkte befinden, können ab voraussichtlich 1. Jänner 2027 reduzierte Netzentgelte zur Anwendung kommen.