Navigation überspringen

Standortübergreifende Eigenversorgung (EVA)

Ab 5. Oktober 2026 möglich

Mit der standortübergreifenden Eigenversorgungsanlage (EVA) können Sie selbst erzeugten Strom auch an einem anderen eigenen Standort nutzen. So kann beispielsweise der Strom einer Photovoltaikanlage am Ferienhaus am Hauptwohnsitz oder an einem weiteren Betriebsstandort genutzt werden. Die beteiligten Zählpunkte müssen derselben Person bzw. demselben Unternehmen zugeordnet sein.

Hinweis: Ab 5. Oktober 2026 ist EVS zunächst in Nahebereichszonen 1, 3, 4 und 6 möglich. Eine Ausweitung auf die Nahebereichszonen 2, 5 und 7 (österreichweit) ist ab April 2027 geplant.

Vorteile der standortübergreifenden Eigenversorgung

  • Eigenen Strom an mehreren Standorten nutzen
  • Keine eigene Rechtsperson notwendig
  • Je nach Nahebereich, in dem sich alle teilnehmenden Zähpunkte befinden, können ab voraussichtlich 1. Jänner 2027 reduzierte Netzentgelte zur Anwendung kommen.

Sie möchten die standortübergreifende Eigenversorgung nutzen? In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie alle Informationen von der Planung über die Registrierung bis zur erfolgreichen Aktivierung.

Netzentgelte

Bis 1. Jänner 2027 gibt es keine Reduktion der Netzentgelte. Danach können abhängig vom Nahebereich reduzierte Netzentgelte gelten. Die Höhe der möglichen Reduktion richtet sich nach der jeweiligen Nahebereichszone.

Sie möchten wissen, welchem Nahebereich Ihre Zählpunkte zugeordnet sind?
Prüfen Sie Ihren Nahebereich mit unserer Online-Karte oder über Ihren Zählpunkt. 

Gut zu wissen

  • Die Nutzung dieses Bürgerenergiemodells ersetzt weder Ihren Energieliefervertrag noch Ihren Netznutzungsvertrag, sondern ergänzt die bestehenden Verträge.
  • Für die Teilnahme ist ein Smart Meter mit aktivierter Auslesung der Viertelstundenwerte erforderlich.
  • Die interne Verrechnung der zugeteilten Energie erfolgt nicht durch die Salzburg Netz GmbH. Diese ist von den Beteiligten selbst oder durch einen beauftragten Dienstleister zu organisieren.
  • Die beteiligten Zählpunkte müssen derselben Person bzw. demselben Unternehmen zugeordnet sein.
  • Ein Zählpunkt kann gleichzeitig an mehreren Bürgerenergiemodellen teilnehmen.