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Peer-to-Peer-Vertrag (P2P)

Ab 5. Oktober 2026 möglich

Der Peer-to-Peer-Vertrag (P2P) ist ein Bürgerenergiemodell, bei dem zwei oder mehrere Personen gemeinsam erzeugten erneuerbaren Strom miteinander teilen und die gemeinsame Nutzung vertraglich regeln. Dabei können eine oder mehrere Personen Strom erzeugen und eine oder mehrere Personen diesen Strom nutzen. Der erzeugte Strom kann dabei verkauft oder verschenkt werden.

Im Unterschied zu einer Energiegemeinschaft erfolgt die gemeinsame Energienutzung bei P2P nicht über eine eigene Rechtsperson, sondern auf vertraglicher Basis zwischen den Beteiligten. Die Abwicklung und Abrechnung kann direkt zwischen den Vertragspartner:innen oder über einen beauftragten Dienstleister erfolgen.

Hinweis: Ab 5. Oktober 2026 ist P2P zunächst in Nahebereich 1, 3, 4 und 6 möglich. Eine Ausweitung auf Naheberich 2, 5 und 7 (österreichweit) ist ab April 2027 geplant.

Vorteile von P2P

  • Keine eigene Rechtsperson erforderlich
  • Individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmer:innen
  • Gewinnabsicht ist grundsätzlich zulässig
  • Keine Begrenzung der Teilnehmer:innenzahl

Sie möchten mit einem P2P-Vertrag starten? In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie alle Informationen von der Planung über die Registrierung bis zur erfolgreichen Aktivierung.

Netzentgelte

Bis 1. Jänner 2027 gibt es keine Reduktion der Netzentgelte. Danach können abhängig vom Nahebereich reduzierte Netzentgelte gelten. Die Höhe der möglichen Reduktion richtet sich nach der jeweiligen Nahebereichszone.

Sie möchten wissen, welchem Nahebereich Ihre Zählpunkte zugeordnet sind? Prüfen Sie Ihren Nahebereich mit unserer Online-Karte oder über Ihren Zählpunkt. 

Gut zu wissen

  • Die Nutzung dieses Bürgerenergiemodells ersetzt weder Ihren Energieliefervertrag noch Ihren Netznutzungsvertrag, sondern ergänzt die bestehenden Verträge.
  • Für die Teilnahme ist ein Smart Meter mit aktivierter Auslesung der Viertelstundenwerte erforderlich.
  • Die interne Verrechnung der zugeteilten Energie erfolgt nicht durch die Salzburg Netz GmbH. Diese ist von den Beteiligten selbst oder durch einen beauftragten Dienstleister zu organisieren.
  • Gewinnabsicht ist grundsätzlich zulässig. Dabei sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung zu beachten.
  • Ein Zählpunkt kann gleichzeitig an mehreren Bürgerenergiemodellen teilnehmen.