Ab 5. Oktober 2026 möglich
Der Peer-to-Peer-Vertrag (P2P) ist ein Bürgerenergiemodell, bei dem zwei oder mehrere Personen gemeinsam erzeugten erneuerbaren Strom miteinander teilen und die gemeinsame Nutzung vertraglich regeln. Dabei können eine oder mehrere Personen Strom erzeugen und eine oder mehrere Personen diesen Strom nutzen. Der erzeugte Strom kann dabei verkauft oder verschenkt werden.
Im Unterschied zu einer Energiegemeinschaft erfolgt die gemeinsame Energienutzung bei P2P nicht über eine eigene Rechtsperson, sondern auf vertraglicher Basis zwischen den Beteiligten. Die Abwicklung und Abrechnung kann direkt zwischen den Vertragspartner:innen oder über einen beauftragten Dienstleister erfolgen.
Hinweis: Ab 5. Oktober 2026 ist P2P zunächst in Nahebereich 1, 3, 4 und 6 möglich. Eine Ausweitung auf Naheberich 2, 5 und 7 (österreichweit) ist ab April 2027 geplant.
Vorteile von P2P
- Keine eigene Rechtsperson erforderlich
- Individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmer:innen
- Gewinnabsicht ist grundsätzlich zulässig
- Keine Begrenzung der Teilnehmer:innenzahl