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Neue Stromnetztarife & Leistungspreis

Kurz erklärt

Heute und zukünftig Strom und Leistung bildlich erklärt

Die Netzentgelte werden neu geregelt: Ab voraussichtlich 1. Jänner 2028 wird der sogenannte Leistungspreis eingeführt. Zusammen mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist dieser ein zentraler Baustein für die Energiewende. Bisher richten sich die Netzentgelte überwiegend nach der verbrauchten Strommenge in Kilowattstunden (kWh). Zukünftig wird die Verrechnung stärker nach zwei Größen ausgerichtet: der verbrauchten Strommenge und der bezogenen Leistung. Wer seinen Strombezug flexibel gestaltet und hohe Leistungsspitzen vermeidet, kann seine Netzkosten beeinflussen. Wie sich die Kosten tatsächlich verändern, hängt vom persönlichen Verbrauchsprofil und den geltenden Tarifen ab.

Hier erfahren Sie, warum sich die Netzentgelte ändern, wie die neue Verrechnung funktioniert und was Sie bereits heute tun können. 

Was bedeutet das für Sie?

  • Icon Richtig Die Einführung des Leistungspreises bedeutet nicht automatisch höhere Netzkosten.
  • Icon Richtig Wer hohe Leistungsspitzen vermeidet, kann seine Netzkosten aktiv beeinflussen.
  • Icon Richtig Viele Haushalte werden geringe bis gar keine Veränderungen bemerken.
  • Icon Richtig Die tatsächlichen Auswirkungen hängen von Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten und den künftig geltenden Tarifen ab.
  • Icon Richtig Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht endgültig fixiert, voraussichtlich 1. Jänner 2028.

Was ändert sich bei der Verrechnung?

Bisher: Netzentgelt wurde nach verbrauchte kwH bezahlt
Ein wesentlicher Teil der Netzentgelte richtet sich nach der Strommenge, die Sie aus dem Netz beziehen. Dafür wird der Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) verrechnet. Daneben fallen weitere Entgeltbestandteile an.
Zukünftig: Netzentgelt wird nach verbrauchte kwH & kW bezahlt
Das Netznutzungsentgelt setzt sich künftig aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis zusammen. Der Arbeitspreis richtet sich weiterhin nach der bezogenen Strommenge. Der Leistungspreis orientiert sich an der höchsten durchschnittlichen Leistung (kW), die Ihr Smart Meter innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls im jeweiligen Monat misst. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung des Leistungspreises. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie mehr Netzkosten bezahlen. Die neue Tarifstruktur soll die Netzkosten verursachungsgerechter auf die Kund:innen verteilen. 

Praxisbeispiel

Angenommener monatlicher Stromverbrauch: 250 kWh
Angenommene Leistung: Backofen 3 kW, Wärmepumpe 4 kW

  • Bisher

Sie beziehen im Monat 250 kWh Strom aus dem Netz. Diese Strommenge wird über den Arbeitspreis in Cent pro kWh beim Netznutzungsentgelt verrechnet. Wie viel Leistung Ihre Haushaltsgeräte gleichzeitig aus dem Netz beziehen, wird dabei nicht berücksichtigt.

  • Zukünftig

Neben den 250 kWh zählt auch, wie viel Leistung Sie gleichzeitig aus dem Netz beziehen.

Wenn Sie Ihren Backofen mit 3 kW einschalten und gleichzeitig Ihre Wärmepumpe mit 4 kW läuft, beziehen beide Geräte zusammen eine Leistung von 7 kW aus dem Netz. Wird dieser Wert als höchste durchschnittliche Leistung innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls im Monat gemessen, ist er Ihre sogenannte Leistungsspitze und wird für die Berechnung des Leistungspreises herangezogen.

Was bedeutet das für Ihr Netznutzungsentgelt?

Es setzt sich künftig aus zwei Preisbestandteilen zusammen:

  1. Arbeitspreis: für die monatlich bezogenen 250 kWh.
  2. Leistungspreis: für die maßgebliche Leistungsspitze von beispielsweise 7 kW.

Beide Preisbestandteile ergeben gemeinsam das Netznutzungsentgelt. Wie hoch der Leistungspreis ausfällt, lässt sich derzeit noch nicht berechnen, da die konkreten Tarife noch nicht feststehen.

Wen kann die Änderung besonders betreffen?

  • Haushalte mit typischen Haushaltsgeräten
    Auch mit alltäglichen Geräten wie Waschmaschine, Wäschetrockner oder Backofen können Sie Ihren Strombezug flexibler gestalten und hohe Leistungsspitzen vermeiden. Dafür kann es bereits helfen, mehrere stromintensive Geräte nicht gleichzeitig zu nutzen. Eine grundlegende Umstellung des Alltags ist dafür jedoch nicht zwingend notwendig.

  • Haushalte mit E-Auto oder Wärmepumpe
    Hier kann es darauf ankommen, wie viel Leistung gleichzeitig aus dem Netz bezogen wird. Das Laden des E-Autos mit geringerer Leistung oder die zeitliche Abstimmung größerer Verbraucher kann helfen, hohe Leistungsspitzen zu reduzieren.

  • Haushalte mit Photovoltaik und Speicher
    Eine PV-Anlage und ein Speicher können den Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringern. Entscheidend ist dabei auch, wie viel Leistung bei Bedarf gleichzeitig aus dem Netz bezogen wird.

  • Gewerbe und Landwirtschaft auf Netzebene 7
    Bei Betrieben mit leistungsstarken Maschinen und Anlagen ist entscheidend, wann und in welcher Höhe Strom benötigt wird. Das Netznutzungsentgelt berücksichtigt neben dem Stromverbrauch künftig auch die beanspruchte Leistung. Es sind zwei Leistungspreisstufen vorgesehen: eine für den Leistungsanteil bis 10 kW und eine für den darüberliegenden Anteil. Für bestimmte Betriebe kann außerdem die flexible Entnahme interessant sein. Dabei vereinbaren sie mit dem Netzbetreiber, ihre Bezugsleistung bei hoher Netzauslastung zeitweise zu reduzieren. Dafür ist ein gesonderter Leistungspreis vorgesehen. Ob sich dadurch Kosten sparen lassen, hängt von den konkreten Tarifen und den betrieblichen Möglichkeiten ab.
  • Gewerbe auf Netzebenen 1 bis 6
    Es werden mindestens 20 % der vertraglich vereinbarten Bezugsleistung für die Berechnung des Leistungspreises angesetzt – auch wenn tatsächlich weniger Leistung aus dem Netz beziehen oder zeitweise gar keinen Strom bezogen wird.

Warum ändern sich die Netzentgelte?

Immer mehr Strom wird dezentral erzeugt, etwa mit Photovoltaikanlagen. Gleichzeitig werden mehr Elektroautos geladen, Wärmepumpen betrieben und Batteriespeicher genutzt. Dadurch verändern sich die Anforderungen an das Stromnetz. Die neuen Netzentgelte sollen diese Entwicklung besser berücksichtigen. Sie orientieren sich künftig stärker daran, wie das Netz genutzt wird – nicht nur daran, wie viel Strom insgesamt bezogen wird, sondern auch daran, wie viel Leistung gleichzeitig benötigt wird.

Das Ziel der Neuregelung: Das bestehende Stromnetz effizienter nutzen, die Netzkosten fairer verteilen und den zusätzlichen Netzausbau dort begrenzen, wo er durch eine gleichmäßigere Netznutzung vermieden werden kann.

Was können Sie tun und wie geht es weiter?

Sie müssen derzeit nichts unternehmen. Wenn Sie sich bereits mit Ihrem Stromverbrauch beschäftigen möchten, können Sie Ihre Lastprofilwerte im Serviceportal einsehen. Steigen Sie dazu in Ihr Serviceportal ein oder registrieren Sie sich (eine Anleitung finden Sie hier). Wählen Sie unter Anlagen Lastprofilwerte die Ansichten Viertelstundenwerte und Leistung aus. Dort sehen Sie, wann und mit welcher Leistung Strom aus dem Netz bezogen wurde.

2027 nutzen wir als Vorbereitungsphase: Wir schaffen Transparenz über die gleichzeitig benötigte Leistung und informieren Sie über die neue Netzentgeltstruktur. Zusätzlich arbeiten wir an einem Online-Tool, mit dem Sie anhand Ihres persönlichen Verbrauchsprofils mögliche Auswirkungen auf Ihre Netzkosten abschätzen können.

Die konkreten Auswirkungen auf Ihre Netzkosten hängen von den künftig geltenden Tarifen ab. Nach aktuellem Planungsstand soll der neue Leistungspreis für Kund:innen, deren Leistung bisher nicht gemessen wurde, voraussichtlich ab 1. Jänner 2028 angewendet werden. Der endgültige Umstellungszeitpunkt steht noch nicht fest.

Häufige Fragen

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